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VG Darmstadt, 18.06.2007 - 3 E 2256/05 |
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Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 18.06.2007 - 3 E 2256/05
- VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1799/08
Eingliederungshilfe für Besuch einer Privatschule
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 18. Juni 2007 - 3 E 2256/05 - wird zurückgewiesen.Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 18. Juni 2007 - 3 E 2256/05 - ist die Klage abgewiesen worden.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 18. Juni 2007 - 3 E 2256/05 - aufzuheben und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheides vom 27. September 2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. November 2005 zu verpflichten, den Klägern Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form der Übernahme der Kosten für die Beschulung an der Marianne Frostig-Schule, Schule als Lebensraum e.V., Auf der Rosenhöhe 55, 63069 Offenbach am Main, in den Schuljahren 2004/2005 und 2005/2006 zu gewähren.